AGB

AUSFÜHRUNGS- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
der Firma Jakob Exel GmbH Bauunternehmung

1. Angebot und Ausführung

Die Ausführung der Bauleistung erfolgt:

a)  Nach der – „VOB“ Verdingungsordnung für Bauleistungen, welche bei sämtlichen angebotenen Arbeiten zugrunde gelegt ist.

b)  Nach dem jeweils eingereichten Leistungsverzeichnis (Kostenvoranschlag).

Die Abrechnung der Bauarbeiten erfolgt wie üblich nach Aufmaß. Bei besonderer Vereinbarung werden auch Leistungen im Tagelohn ausgeführt, hier sind die ausgeschriebenen Tagelohnzettel täglich oder wöchentlich vom Bauherrn anzuerkennen. Abweichungen vom Ausführungsangebot und vom Bauherrn geforderte Mehrleistungen werden gesondert berechnet. Pauschalaufträge haben nur dann Gültigkeit, wenn sie vom Unternehmer schriftlich bestätigt sind. Eine Vervielfältigung von Angeboten, Zeichnungen etc. sowie Weitergabe an Dritte bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.

Strom/Wasser wird bauseits vom Auftraggeber gestellt. Der Auftraggeber bestätigt mit der Auftragserteilung, dass sich keine Kabel (wie Stromkabel/Gasleitungen etc.) an der Stelle befindet, wo gearbeitet wird. Sollten jedoch welche vorhanden sein und bei der Ausführung der Arbeiten beschädigt werden, haftet der Auftraggeber für den Schaden und muss diesen auf eigene Kosten reparieren lassen.

Die Angebote sind freibleibend, Größen/Änderungen werden berechnet.

2. Preise

Sämtliche angegebenen Preise basieren auf den z.Zt. gültigen Tariflohnsätzen und Materialpreisen und sind freibleibend. Abgaben, die erst nach Angebotsabgabe in Kraft treten und bei der Preisstellung noch nicht berücksichtigt wurden aber die Leistung mittelbar oder unmittelbar verteuern, gehen zu Lasten des Bauherrn. Im Übrigen bleiben bei unvorhergesehenen Ereignissen, sowie mit rückwirkender Kraft eintretende Materialpreis- und Lohnerhöhungen usw. Nachberechnungen für bauseits ausgeführte Bauleistungen vorbehalten.

An die Einheitspreise im Angebot halten wir uns 4 Wochen ab Angebotsdatum gebunden.

3. Zahlungen

Bei übertragenen Teilleistungen sind Abschlagszahlungen auf Antrag in Höhe der jeweils nachgewiesenen Leistung in Höhe von 90% sofort fällig ohne jeden Abzug. Die Schlussrechnung ist innerhalb 8 Tagen nach Rechnungsdatum  zahlbar, ebenfalls rein netto Kasse. Skontoabzüge werden im Bauhandwerk nicht gewährt, auch nicht bei Abschlagszahlungen.

Evtl. Mängel oder Beanstandungen an den Bauwerken entbinden den Auftraggeber nicht von der Zahlungspflicht. Mängel sind schriftlich oder sofort nach Erkennung beim Auftraggeber anzumelden und werden nach Prüfung auf Berechtigung des Anspruchs behoben.

Zahlungsbedingungen bei Neukunden: Bei Auftragsbestätigung: 30 % Anzahlung (1.Abschlagsrechnung), der Restbetrag ist nach Fertigstellung innerhalb von 8 Tagen ohne Abzug fällig (Schlussrechnung).

4. Zahlungsverzug

Bei Überschreitung der Zahlungsfrist (8 Tagen nach Rechnungsdatum) sind, ohne dass es einer besonderen Inverzugsetzung bedarf, vom Fälligkeitstage ab Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der BDL zu entrichten, sowie alle durch Zahlungserinnerung entstandenen Kosten.

5. Eigentumsvorbehalt

Der Auftragnehmer behält sich an allen von ihm ausgeführten Bauleistungen und Bauwerken ausdrücklich das Eigentumsrecht bis zur völligen Bezahlung der Leistung vor.

6. Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand sind Bad Kreuznach