AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Bauleistungen gegenüber Privatkunden (Verbraucher)
der Firma Jakob Exel GmbH Bauunternehmung

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Bauleistungen der Jakob Exel GmbH Bauunternehmung gegenüber Privatkunden (Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB).

2. Vertragsgrundlagen

Es gilt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), insbesondere die Vorschriften über den Bauvertrag (§§ 650a ff. BGB).
Grundlage des Vertrages sind das Angebot, das vereinbarte Leistungsverzeichnis sowie diese AGB.

3. Angebot und Leistungsumfang

Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
Abgerechnet wird nach dem tatsächlich ausgeführten Aufmaß, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

Änderungen oder zusätzliche Leistungen, die vom Auftraggeber gewünscht werden, werden gesondert vergütet.
Pauschalpreise gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt auf eigene Kosten Strom und Wasser in ausreichender Menge zur Verfügung.

Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer alle ihm bekannten Informationen über vorhandene Leitungen, Kabel oder sonstige Einbauten im Arbeitsbereich rechtzeitig mitzuteilen.
Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur, soweit diese schuldhaft verursacht wurden.

5. Preise

Die Preise basieren auf den zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Lohn- und Materialkosten.

Erhöhen sich diese Kosten nach Vertragsschluss aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, und betreffen sie noch nicht ausgeführte Leistungen, ist eine angemessene Preisanpassung zulässig.

6. Abschlagszahlungen

Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Neukunden eine Anzahlung in Höhe von 30 % der Auftragssumme bei Auftragsbestätigung zu verlangen.
Weitere Abschlagszahlungen können gemäß § 632a BGB in Höhe des Wertes der jeweils erbrachten und nachgewiesenen Leistung gefordert werden.

7. Schlussrechnung und Zahlung

Der verbleibende Restbetrag ist nach Fertigstellung der Bauleistung innerhalb von 8 Tagen nach
Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

8. Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB
(5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz).

Zusätzlich können die durch den Zahlungsverzug entstehenden Kosten geltend gemacht werden.

9. Abnahme

Nach Fertigstellung der Bauleistung ist die Abnahme durchzuführen.
Die Abnahme gilt auch als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Leistung nutzt, ohne wesentliche Mängel zu rügen.

10. Mängelrechte

Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich nach Feststellung anzuzeigen.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Mängel innerhalb angemessener Frist zu beseitigen.

11. Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit.
Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.

12. Gerichtsstand

Es gilt der gesetzliche Gerichtsstand.